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Gemeinsamer Gutachterausschuss für den nördlichen Landkreis Heilbronn

Gemeinsamer Gutachterausschuss für den nördlichen Landkreis Heilbronn

Zusammenschluss von 18 Kommunen / Geschäftsstelle in Bad Friedrichshall

„Die Bündelung und Auswertung von Daten der örtlichen Gutachter sowie die Erstellung eines Grundstücksmarktberichts gehören ab sofort zum Tagesgeschäft des Gutachterausschusses und liefert allen Kommunen und besonders den Bürgern rechtssichere Bodenrichtwerte“, mit diesen Worten überreichte Bürgermeister Timo Frey am Mittwoch, 11. Dezember den teilnehmenden Landkreisbürgermeistern die öffentlich-rechtliche Vereinbarungen für den neugeschaffenen Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den nördlichen Landkreis. Der gemeinsame Gutachterausschuss der 18 Kommunen soll rechtssichere Bodenrichtwerte ermitteln und dadurch den Bürgern Transparenz auf dem Grundstücksmarkt liefern.

Gutachtertätigkeit. Was das eigene Haus oder Grundstück wert ist, schätzt ein Gutachter einer Gemeinde. Doch nicht mehr in jeder Kommune soll lt. Gesetzgeber ein Gutachterausschuss sitzen und so besagt die neue Verordnung, dass Gutachter ihre Entscheidung, was eine Immobilie oder ein bebautes oder unbebautes Grundstück wert sind, auf der Grundlage von mindestens 1.000 Kaufverträgen pro Jahr treffen müssen. Das erreichen viele Kommunen alleine kaum, weshalb sich die 18 Kommunen im nördlichen Landkreis zusammengeschlossen haben, um Häuser und Grundstücke künftig genauer bewerten zu können. Die Geschäftsstelle ist in Bad Friedrichshall. Vier Mitarbeiter - drei Sachverständige und eine Sachbearbeiterin - sind in der Geschäftsstelle tätig. Bereits 2014 entstand eine Zusammenarbeit zwischen Bad Friedrichshall, Bad Wimpfen, Gundelsheim, Möckmühl, Offenau, Oedheim, Roigheim und Widdern, ab 1. Januar 2020 kommen weitere zehn Kommunen dazu.

2.000 Kaufverträge. Hamide Tas, die die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Bad Friedrichshall leitet, geht davon aus, dass im gemeinsamen Gebiet rund 2.000 Kaufverträge pro Jahr abgeschlossen werden, eine umfassende Datenbasis, aufgrund derer Häuser und Grundstücke marktgerecht bewertet werden können. „Auf Grundlage dieser Menge an Informationen sei es möglich, rechtssichere Bodenrichtwerte zu bestimmen“, sagt sie.

Benennung. Aus allen Kommunen werden Gutachter in den Ausschuss entsandt, insgesamt sind 66 Gutachter für das Gebiet benannt worden. Die Anzahl der Gutachter jeder Kommune berechnet sich anhand der Einwohnerzahl, so sind es beispielsweise in Bad Friedrichshall fünf Gutachter, in Bad Rappenau sechs, in Bad Wimpfen vier, in Neudenau ebenfalls vier, in kleineren Kommunen wie Roigheim und Siegelsbach je zwei Gutachter. Insgesamt sind 71 Fachleute für den Ausschuss tätig, 66 Gutachter, drei Verwaltungsmitarbeiter und zwei Vertreter aus dem Finanzamt. 140.000 Einwohner werden durch den Ausschuss betreut, mehr als ein Drittel der Landkreisfläche.

Antrag auf Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert von Grundstücken

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