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3. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Neuenstadt/ Hardthausen/ Langenbrettach

3. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Neuenstadt/ Hardthausen/ Langenbrettach

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Neuenstadt/ Hardthausen/ Langenbrettach hat am 06.06.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Neuenstadt/ Hardthausen/ Langenbrettach zum dritten Mal zu ändern und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Maßgebend ist der Entwurf der 3. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans gefertigt vom Büro IFK (Ingenieurbüro für Kommunalplanung) aus Mosbach, datiert mit 30.03.2023/06.06.2024.

Die öffentliche Bekanntmachung sowie die Anlagen zur 3. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes finden Sie nachstehend zum Download als PDF:

Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 160,19 KB, 14.06.2024)
Begründung (PDF-Dokument, 1,77 MB, 14.06.2024)
Umweltbericht Zeilbaum (PDF-Dokument, 693,54 KB, 14.06.2024)
Umweltbericht Schweizerhof (PDF-Dokument, 959,01 KB, 14.06.2024)
Umweltbericht und Artenschutz Spielplatz-Skaterplatz (PDF-Dokument, 1,10 MB, 14.06.2024)
Fachbeitrag Artenschutz Zeilbaum (PDF-Dokument, 1,73 MB, 14.06.2024)
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Schweizerhof (PDF-Dokument, 2,84 MB, 14.06.2024)
Behandlung Anregungen frühzeitige Beteiligung (PDF-Dokument, 859,83 KB, 14.06.2024)
Umweltbezogene Stellungnahmen (PDF-Dokument, 2,38 MB, 14.06.2024)

KVP (Kreisverkehrsplatz) L 1088/K 2012/GIK in Neuenstadt a.K.

Ziele und Zwecke der Planung:
Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um den Anschluss des Gewerbe- und Industrieparks „Unteres Kochertal“ (GIK) an die Landesstraße L 1088 und damit die regionale und überregionale Anbindung zu sichern. Nachdem die Gesamtfläche von rund 30 ha annähernd belegt waren, wurde 2018 weitere 10,2 ha erschlossen. Grundlage war der Bebauungsplan „GIK-Erweiterung – 1. BA“. Diese Planung berücksichtigt eine zweite verkehrliche Anbindung des Gewerbe- und Industrieparks an die Landesstraße 1088. Die Maßnahme wurde jedoch nicht in den Bebauungsplan „GIK-Erweiterung – 1. BA“ aufgenommen, sondern soll in einem separaten Verfahren umgesetzt werden. Dieser zweite Anschluss für den Gewerbe- und Industriepark soll im Bereich des bestehenden Knotenpunktes L 1088 / K 2012 durch Umbau zu einem Kreisverkehr erfolgen. Dieser Kreisverkehr soll auch den Anschluss der K 2012 aus Richtung Gochsen an die L 1088 verbessern.

Stand des Verfahrens
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriepark „Unteres Kochertal“ (GIK) hat am 25.04.2024 den Aufstellungsbeschluss gefasst,  dem Vorentwurf mit örtlichen Bauvorschriften zugestimmt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange  gemäß § 4 Abs. 1 BauGBV durchzuführen.

Die Unterlagen gemäß §§ 3+4 BauGB finden Sie nachfolgend zum Download als PDF:

Infobereiche